Willkommen im Tal der Loreley - Winzerhaus Urbar
 
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Lieber Gast!

Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu
machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür
wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher
die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Abschluß des Vertrages

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls
eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereit gestellt wird/werden. Der
Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag
gesamtschuldnerisch.
Gruppen- und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis drei Wochen vor
Ankunft zur Verfügung zu stellen.
Eine Änderung der Zimmerzahl plus/minus 10 % ist bis drei Wochen vor Anreise
kostenlos möglich.

2. An- und Abreise

Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 15:00 Uhr
des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe bis 11:00 Uhr des Abreisetages
zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr dem
Empfang dies spätestens bis 22:00 Uhr am Vortage der Abreise mitzuteilen: Bei Abreise
bis 18:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu
zahlen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18:00 Uhr bezogen werden. Ist dies
nicht geschehen, können wir über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich
eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

3. Leistungen und Preise

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der
Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung
der MWSt. nach Vertragsschluß geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen
Vertragsabschluß und Anreise mehr als vier Monate liegen, behalten wir uns vor,
Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro.

4. Zahlungen

Für die Reservierung kann das Hotel eine Vorauszahlung von 50 % des vereinbarten
Preises verlangen.

Bietet das Hotel als Reiseveranstalter Pauschalreisen an, können als Vorauskasse
lediglich 10 %, max. 256,- € pro Person gefordert werden. Verlangt das Hotel in diesen
Fällen eine höhere Vorauskasse, sind die geleisteten Zahlungen gem. § 651 K BGB
insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein ist nach Zahlungseingang mit der
Reservierungsbestätigung zu übersenden.
Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf dem
Konto des Hotels ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Der Rücktritt muß unverzüglich mitgeteilt werden.
Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die
Bezahlung in bar, spätestens bei der Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung
gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage
vom Rechnungsdatum an zu begleichen.


5. Eigentumsvorbehalt


5.1 Von uns gelieferte Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Besteller.


5.2 Der Besteller ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Er wird die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl versichern. Auf Verlangen ist uns die Versicherungspolice zur Einsicht zu übermitteln. Der Besteller tritt uns im voraus die Ansprüche gegen die Versicherung ab.


5.3 Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der von uns gelieferten Waren aufgewendet werden müssen.


5.4 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind  unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt Sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Besteller die Abtretung offenlegen und uns die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergeben.


5.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.


5.6 Übersteigt der Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten unsere Ansprüche um mehr als 20 %, sind wir hinsichtlich des übersteigenden Wertes zur Freigabe verpflichtet.


5.7 Läßt das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, nicht oder nur in beschränkter Form zu, können wir uns andere Rechte an dem Liefergegenstand vorbehalten. Der Besteller ist verpflichtet, an allen erforderlichen Maßnahmen (z.B.: Registrierungen) zur Verwirklichung des Eigentumsvorbehalts oder der anderen Rechte, die an die Stelle des Eigentumsvorbehalts treten, und zum Schutze dieser Rechte mitzuwirken.


6. Rücktritt

Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen.

a) Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der
Individualgast verpflichtet,
bei der Übernachtungsvereinbarung einschl. Frühstück = 80 %
bei der Halbpension = 70 %
bei der Vollpension = 60 %
des vereinbarten Preises für die Dauer der Reservierung zu zahlen.
Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

b) Für Gruppenreservierungen durch Reiseveranstalter und Reisebüros
gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen:
Bei regionalen Großveranstaltungen wie Rhein in Flammen oder Weinfesten s. 6. a)
bis 42 Tage vor Ankunft = kostenfreie Abbestellung
bis 28 Tage vor Ankunft = Zahlung von 50 % des vereinbarten Preises.
Wenn später als vier Wochen vor der Ankunft abbestellt wird oder die Teilnehmerzahlgemäß Vereinbarung um mehr als 10 % abnimmt, zahlt der Besteller für die fehlendeAnzahl der Teilnehmer 80 % des vereinbarten Preises, soweit die betreffendenZimmer nicht an andere Gäste vermietet werden können.Soweit dem Hotel darüber hinaus aufgrund der Bestellung besondere Kostenentstanden sind, sind diese in voller Höhe vom Besteller zu ersetzen.



7. Haftung

Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem
Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden.
Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel
zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte
Entgelt nicht gemindert.
Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der
Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist,
ohne daß hieraus Schadenersatzansprüche hergeleitet werden können.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die
Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen
Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren.
Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung
am Empfang hinterlegt werden. Geld ist ebenfalls gegen Quittung am Empfang zu
hinterlegen.
Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.

8. Schlussbestimmungen

Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.


    

    









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